Allgemeine Geschäftsbedingungen
Novica Babic Elektro-Smart Solutions, Einzelunternehmer
I. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Novica Babic Elektro-Smart Solutions, Einzelunternehmer(im Folgenden „Unternehmen“), und seinen Kunden (Verbraucher
und Unternehmer).
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die
überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet
werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine
rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, das
Unternehmen stimmt diesen ausdrücklich zu.
II. Vertragsabschluss
(1) Ein Vertrag kommt in der Regel durch ein Angebot des Unternehmens und die schriftliche oder
mündliche Annahme des Kunden zustande (z. B. per WhatsApp, E-Mail oder SMS). Bei Bauprojekten
gilt der Vertrag nach den Regelungen des BGB oder der VOB als geschlossen.
(2) Das Unternehmen behält sich das Recht vor, ein Angebot bis zur ausdrücklichen Annahme durch eine
Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung der Leistung zu widerrufen.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise werden grundsätzlich als Nettopreise ausgewiesen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer und
etwaige Zusatzkosten (z. B. Anfahrt, Materialkosten) werden am Ende als Bruttogesamtpreis
ausgewiesen.
(2) Die Zahlung ist spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern keine anderen
Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden.
(3) Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich und schriftlich im Voraus vereinbart wurde.
IV. Lieferung und Leistungserbringung
(1) Liefer- und Ausführungsfristen werden individuell vereinbart. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen,
dass der Zugang zur Baustelle oder Anlage gewährleistet ist.
(2)Verzögert sich die Ausführung der Leistungen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B.
durch Nicht-Erreichbarkeit oder mangelnde Vorbereitung), wird das Unternehmen dem Kunden
einen neuen Termin vorschlagen. In solchen Fällen kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.
(3)Die Bereitstellung von Strom, Wasser und eines geeigneten Abfallcontainers für Bauschutt erfolgt
grundsätzlich bauseits durch den Kunden.
(4)Sollten Bau-Stromverteiler durch das Unternehmen bereitgestellt werden, ist der Kunde verpflichtet,
die monatliche Prüfung des Verteilers nach Norm durch das Unternehmen zu bezahlen.
Stand Januar 2025
V.Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises behält sich die Unternehmen das Eigentum an den verkauften Photovoltaik-Anlagen, das heißt den Photovoltaikmodulen, den Wechselrichtern und dem weiteren Zubehör, vor.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Photovoltaik-Anlagen dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat der Unternehmen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Photovoltaik-Anlagen erfolgen.
(3) Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, und hat die Unternehmen dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt oder ist eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, ist die Unternehmen berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Photovoltaik-Anlage auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen.
VI. Widerrufsrecht und Vertragsrücktritt
(1) Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß den Bestimmungen des BGB zu. Bereits
erbrachte Leistungen sind jedoch von der Rückerstattung ausgeschlossen und müssen in voller Höhe
bezahlt werden.
(2) Bei einer Kündigung des Vertrags durch den Kunden sind alle bis dahin erbrachten Leistungen zu
bezahlen. Darüber hinaus wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Bruttogesamtvolumens des
Vertrags fällig.
VII. Haftung und Gewährleistung
(1) Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Schäden oder Mängel, die auf Arbeiten oder
Installationen Dritter zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere für Anlagen, die der Kunde
eigenständig installiert hat (z. B. eigene Montage einer Photovoltaikanlage). Die Haftung beschränkt
sich in solchen Fällen auf die vom Unternehmen selbst durchgeführten Arbeiten (z. B. Anschluss oder
Inbetriebnahme).
(2) Gesetzliche Gewährleistungsansprüche beginnen mit der Abnahme der Leistung oder dem Datum
der Schlussrechnung. Diese Ansprüche entfallen, wenn der Kunde oder Dritte während der
Gewährleistungszeit Änderungen oder Reparaturen an der Anlage vornehmen.
(3) Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz, grobe
Fahrlässigkeit oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt.
VIII. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Baustelle zugänglich ist und dass alle notwendigen
Ressourcen bereitgestellt werden, darunter Strom, Wasser und ein geeigneter Abfallcontainer.
(2) Bei Nichteinhaltung dieser Mitwirkungspflichten durch den Kunden ist das Unternehmen berechtigt,
die Arbeiten zu unterbrechen und dadurch entstehende Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
IX. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon
unberührt.
(3) Das Unternehmen nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teil.
